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Netzzugang

Nach § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die Bedingungen und Musterverträge für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen: Sie können sich alle Verträge und Netzzugangsverordnungen in unserem Downloadbereich herunterladen.