Bereitstellung Abrechnungsbrennwert
Nach der GasNZV §40 muss der Netzbetreiber die Abrechnungsbrennwerte je Abrechnungszeitraum veröffentlichen. Mit der Eingabe der Messlokation (letzten 25 Zeichen) und eines Zeitraums von max. 12 Monaten wird der entsprechende Abrechnungsbrennwert berechnet. Die Ausgabe des Abrechnungsbrennwertes bei SLP erfolgt mit einem gewogenen Wert über den eingegebenen Zeitraum. Bei Messlokationen mit rLM wird jeweils der monatliche Abrechnungsbrennwert über den Zeitraum ausgegeben.